Sprechen wir hier von geschlossenen Wasserkreisläufen, so sind damit Warmwasserversorgungseinrichtungen in Gebäuden gemeint.
Gemäß Definition in der Norm dienen „…Warmwasserversorgungsanlagen (…) zur Warmwasserbereitung mit oder ohne Speicherung und der Verteilung des warmen Wassers bis zur Entnahmestelle…“.
Das bedeutet, dass Warmwasseranlagen Wasser bereitstellen, das für den menschlichen Gebrauch und Genuss bestimmt ist. Für diese Anwendung, kennt der Gesetzgeber genaue Vorschriften. Diese sind in den nationalen Trinkwasserverordnungen festgesetzt.
Beispielsweise für Österreich in der TWVO BGBl. 304/2001:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001483
Dort wird genau geregelt, welche Anforderungen an die Qualität des Wassers gestellt werden.
Dem Hygieneschutz in solchen Anlagen kommt deshalb eine ganz besondere Bedeutung zu. Hygienerelevante Aspekte müssen bereits bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. Der Betrieb der Anlagen erfordert ebenfalls größte Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
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Dabei unterscheiden wir zwei grundlegende Anlagensysteme:
- Systeme für den Neubau
- Systeme für die Sanierung von bestehenden Anlagen